Volle gesellschaftliche Teilhabe erreichen wir erst dann, wenn die Möglichkeiten
Aller gleich sind und wir nicht Einzelne oder Gruppen aus Bereichen des Alltags
ausschließen oder den Zugang erschweren.
Seit 1994 heißt es in § 3 Abs. 3 S. 2 Grundgesetz, dass “Niemand wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden [darf]“. 2009 hat Deutschland die UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert, welche die Erreichung
inklusiver Lebensbedingungen zum Ziel hat. Laut der kommunalen
Sozialberichterstattung Monitoring 2009-2019 hat sich die Landeshauptstadt
Düsseldorf zum Ziel gesetzt, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigteSeite 2
Teilhabe und selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Düsseldorf fühlt sich an die UN-BRK gebunden. Kernelement der internationalen Vereinbarung sind die definierten Lebensbereiche (z.B. Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen
Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung), die allesamt ausdrücken,
dass Menschen mit Behinderung keine Sonderfälle, sondern die Mitte der
Gesellschaft darstellen.
Volle gesellschaftliche Teilhabe erreichen wir erst dann, wenn die Möglichkeiten
Aller gleich sind und wir nicht Einzelne oder Gruppen aus Bereichen des Alltags
ausschließen oder den Zugang erschweren. Hierbei sind Nachrüstungen und
Anpassungen bestehender Infrastrukturen und Gesetzeslagen für Menschen mit
Behinderungen unabdingbar. Hier liegen im Zusammenwirken mit Hochschulen,
Wirtschaftsunternehmen, dem Life Science Center und der ditec
Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Düsseldorf.
Deshalb fragen wir:
Im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, folgende Anfrage auf die
Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung,
internationale und regionale Zusammenarbeit am 21. März 2023 zu setzen und
von der Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Inwieweit arbeitet die Stadt Düsseldorf mit Hochschulen zusammen,
um Konzepte zu erstellen und wissenschaftlich begleiten zu lassen,
die dazu führen, barrierefreie Bedingungen am Arbeitsplatz und im
täglichen Leben zu schaffen?
2. Inwieweit arbeitet die Stadt Düsseldorf mit Wirtschaftsunternehmen
zusammen, um barrierefreie Bedingungen am Arbeitsplatz und im
täglichen Leben zu schaffen bzw. zu fördern?
3. Inwiefern konnten bzw. können das Life Science Center und/oder die
ditec branchenkundige Startups vernetzen und fördern, die zur
Schaffung von barrierefreien Bedingungen am Arbeitsplatz und im
täglichen Leben beitragen?
Nähere Erläuterung erfolgt mündlich.
Freundliche Grüße
Felix Droste und Dagmar Saschek