Zur Bilanz des Vorjahres gab es aus der Politik auch kritische Stimmen. Im Fachausschuss sagte Sebastian Rehne (FDP): „Diese Statistik zeigt einmal mehr, dass die Schutzsatzung kein Instrument ist, um eine signifikante Veränderung am Markt herbei zu führen.“ Hier werde die Not verwaltet. Effektiver wäre es, mehr Wohnraum zu schaffen.

Düsseldorf · Mit Ordnungsverfahren geht die Stadt gegen irreguläre Nutzungen von Wohnraum vor. Wie das gelingt und welche neuen Möglichkeiten sie bei Kurzzeitvermietungen hat.

Die Stadt hat nicht den Vorgaben entsprechende leer stehende oder nur kurzzeitig vermietete Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuführen können. Grundlage für dieses Vorgehen ist die seit 2019 geltende Wohnraumschutzsatzung. Sie besagt zum Beispiel, dass Wohnraum nicht länger als sechs Monate leer stehen darf, Kurzeitvermietungen über 90 Tage pro Jahr hinaus können ebenfalls eine Zweckentfremdung darstellen.

Zu Kurzzeitvermietungen stellte die Stadt jetzt im Wohnungsausschuss vor, dass im Vorjahr in 148 Fällen Kurzzeitvermietungen durch Anzeigen von Bürgern oder eigene Ermittlungen aufgefallen seien. Zum Teil schon aus den Vorjahren stammende Ordnungsverfahren wurden fortgeführt oder eingeleitet. Insgesamt gab es 165 Anhörungen. Zwangsgelder festgesetzt hat die Stadt in Gesamthöhe von 10.400 Euro. Unterm Strich konnten 18 nur kurzzeitig vermietete Wohnungen wieder dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt werden.

Besser fällt die Bilanz bei leer stehenden Wohnungen aus. Hier waren es 54 rückgewandelte Wohnungen. In sieben Fällen wurden Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 17.500 Euro festgesetzt. Mehr als 350 Anhörungen gab es. Über Anzeigen und eigene Recherchen wurden 367 Leerstände bekannt.

Im bereits laufenden Jahr greift eine Neuerung, die die Verfolgung nicht regulärer Kurzzeitvermietungen einfacher macht. Diese Vermietungen über kurze Zeiträume müssen mindestens angezeigt oder sogar genehmigt werden, eine ID-Nummer ist verpflichtend (knapp 1000 waren Ende letzten Jahres vergeben). Die Stadt teilt nun mit, dass bei einer ersten Sichtung auf Plattformen wie Airbnb und Booking.com einige Angebote nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang standen. In Belegungskalendern seien Buchungen über die genehmigungsfreien Tage hinaus festzustellen gewesen. Zudem seien 331 Angebote ohne ID-Nummer ermittelt worden. Die Stadt droht mit Ordnungsverfahren, falls die Missstände nicht abgestellt werden.

Zur Bilanz des Vorjahres gab es aus der Politik auch kritische Stimmen. Im Fachausschuss sagte Sebastian Rehne (FDP): „Diese Statistik zeigt einmal mehr, dass die Schutzsatzung kein Instrument ist, um eine signifikante Veränderung am Markt herbei zu führen.“ Hier werde die Not verwaltet. Effektiver wäre es, mehr Wohnraum zu schaffen. Dagegen hielten Angelika Penack-Bielor (CDU) und Harald Schwenk (Grüne). „Wir fangen erst an und haben noch enormes Potenzial“, sagte Schwenk. Penack-Bielor betonte, dass man so schnell gar nicht bauen könne, wie jetzt Wohnungen aktiviert worden seien.