Haushaltsbegleitantrag der FDP-Ratsfraktion zum Haushalt 2022


Politik, die rechnen kann – Zeitliche Befristungen von städtischen Zuschüs-
sen und Kostenerstattungen an Dritte


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, folgenden Haushaltsbegleitantrag auf
die Tagesordnung der Ratssitzung am 16. Dezember 2021 zu setzen und zur Ab-
stimmung zu bringen:


Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt:


1. Städtische Zuschüsse werden ab sofort grundsätzlich zeitlich befristet
für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren gewährt. Die Verwaltung wird
aufgefordert, in entsprechenden Vorlagen für die politischen Gremien
eine Befristung (sogenannte „Sunset-Klausel“) aufzunehmen, die den
Zeitraum von 10 Jahren nicht überschreitet.


2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten einer zeitlichen Befris-
tung von bereits im städtischen Haushalt veranschlagten Zuschüssen zu
prüfen und den politischen Gremien im Rahmen der jeweiligen Etatbera-
tungen Befristungsvorschläge zu unterbreiten.


3. In der im Haushaltsplan enthaltenen Übersicht über alle laufenden Zu-
schüsse wird das Jahr der letztmaligen Gewährung der Zuwendung bzw.
des Zuschusses eingetragen.


4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren der Befristung gemäß Be-
schlusspunkt 1 bis 3 mit dem Haushaltsplanentwurf 2023 auch für Kos-
tenerstattungen an Dritte anzuwenden.

Begründung:


Kommunen sind nach § 75 Gemeindeordnung NRW verpflichtet, die ihr zur Verfü-
gung stehenden finanziellen Mittel wirtschaftlich, effizient und sparsam zu verwen-
den. Dies betrifft sowohl ihr eigenes Auftreten auf dem Dienstleistungs- bzw. Wa-
renmarkt als auch die Hingabe öffentlicher Mittel an Dritte zur Erfüllung bestimmter
Zwecke.Mit der Einführung einer zeitlichen Befristung von Zuschüssen wird den oben be-
schriebenen Haushaltsprinzipien Rechnung getragen und der verantwortungsvolle
Umgang mit den finanziellen Ressourcen der Stadt fokussiert. Hiermit geht ein
Mehraufwand auf Seiten der Antragsteller und der Verwaltung einher. Gleichzeitig
besteht mit einer erneuten Beantragung die Chance, fachlich-inhaltliche Schwer-
punkte neu zu justieren, gesellschaftliche Entwicklungen ebenso wie Sondersitua-
tionen in die Antragstellung mit aufzunehmen.


Dieses Verfahren ist auf Anträge anzuwenden, die eine langfristige oder gar daue-
rhafte Förderung im Sinne einer institutionellen Förderung zum Ziel haben. Bei An-
trägen auf Projektförderung, die per se bereits auf die Dauer der Projektrealisie-
rung und damit auf einen kürzeren Zeitraum befristet sind, soll durch die Gestal-
tung des Bewilligungszeitraums eine sach- und einzelfallgerechte Befristung si-
chergestellt werden.


Neben den originären Zuschüssen an Dritte enthält der städtische Haushalt auch
Kostenerstattungen an private Unternehmen oder an übrige Bereiche. Die Abgren-
zung zwischen Zuschuss oder Kostenerstattung ist nicht in jedem Einzelfall trenn-
scharf möglich. Insofern ist es angezeigt, neben den Zuschüssen auch die rele-
vanten Kostenerstattungen an Dritte bzw. die zugrundeliegende Erstattungszusa-
ge mit einer Befristung zu verbinden.


Hier wird die Verwaltung gebeten die Antragsgegenstände aufzubereiten und in ei-
nem zweiten Schritt für den Haushalt 2023 einen Vorschlag zu unterbreiten, wel-
che Kostenerstattungen sinnvollerweise mit einer Befristung versehen werden sol-
len.


Auf Initiative der FDP-Ratsfraktion Münster hat der Rat der Stadt Münster im Juni
2021 einstimmig eine „Zeitliche Befristungen von städtischen Zuschüssen und
Kostenerstattungen an Dritte“ beschlossen. Wir halten eine solche Befristung ge-
nerell, aber besonders in Zeiten der Pandemie mit erheblichen Belastungen des
Haushalts, für dringend geboten.


Mit freundlichen Grüßen
Manfred Neuenhaus und Mirko Rohloff