Eine weitere für uns wichtige Initiative für den Haushalt 2022 ist die Einführung des Punktes „Fußgängerverkehre“, für den wir jedes Jahr 1.000.000 € bereitstellen wollen.

Fraktionschef Manfred Neuenhaus: „Der gestiegene Radverkehr in der Stadt ist ausgesprochen positiv zu bewerten. Vielerorts entstehen hierdurch aber nun starke Beeinträchtigungen von Fußgängerinnen und Fußgängern. Vor allem in Bereichen, in denen sich Zufußgehende und Radfahrende den Verkehrsraum teilen. Hier wollen wir schnelle Abhilfe schaffen, um Fußgängerinnen und Fußgänger besser zu schützen, ohne Radfahrerinnen und Radfahrer zu beeinträchtigen.

Deshalb wollen wir mit dem jährlichen Budget überall dort schnelle und unbürokratische Abhilfe mit baulichen Maßnahmen ermöglichen, wo Probleme entstehen. Für eine Verkehrswende mit den Menschen, nicht gegen sie.“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, folgenden Haushaltsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 16. Dezember 2021 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung ein Produktkonto „Fußgängerverkehre“ einzurichten und für 2022ff  1 Million Euro auf diesem Konto bereitzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt (natürlich mit Bürgerbeteiligung) die Stellen im Straßenverkehr zu identifizieren, an denen das Miteinander von Radfahrenden und Zufußgehenden besonders problematisch oder gefährlich ist. 

Diese Stellen sollen, wenn nötig und möglich, durch bauliche Veränderungen für Zufußgehende optimiert werden, ohne dass der Radverkehr beeinträchtigt wird.

Begründung:

Das Anwachsen des Radverkehrs ist ausgesprochen positiv zu bewerten, führt aber für die Zufußgehenden immer häufiger zu schwierigen Situationen im        Miteinander mit den Radfahrenden. Wir wollen die Sicherheit der Zufußgehenden zügig erhöhen. Besonders gemeinsame Rad- und Fußwege bilden einen Gefahrenschwerpunkt.

Der gemeinsame Rad– und Fußweg ist ein gemeinsamer Verkehrsraum für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer. Und, wie bei jedem gemeinsamen Verkehrsraum, gilt auch hier das Recht des Schwächeren. Dazu gehört, dass Radfahrerinnen und Radfahrer dort, wo sie Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden könnten, Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Die Wirklichkeit ist in Düsseldorf aber oft anders. Deshalb wollen wir jetzt Maßnahmen ergreifen um den Zufußgehenden mehr Sicherheit zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Neuenhaus                                                          Mirko Rohloff