Haushaltsantrag der FDP-Ratsfraktion: Wo bleibt der Masterplan Digitalisierung? Mehr Transparenz und mehr Schwung für die digitale Transformation

Einführung eines Programmmanagements für alle IT-Projekte der Landeshauptstadt Düsseldorf

 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, nachfolgenden Haushaltsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen:

Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt den jährlichen Haushaltsansatz für das Produkt 1111120 „Informations- und Kommunikationstechnik“, Zeile 13, Konto 52910000 Maßnahme „Sonderbudget Digitalisierung“ von 2.000.000 um 3.000.000 Euro auf 5.000.000 Euro pro Jahr von 2023 bis zum Jahr 2025 zu erhöhen.

Mit dem zusätzlichen Budget soll sichergestellt werden, dass die Stadtverwaltung Düsseldorf bis zum Jahr 2025 durchgängig digital arbeitet.

Um den Erfolg der einzelnen Digitalisierungsmaßnahmen sicherzustellen, sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  1. Es soll ein Programmmanagement etabliert werden, unter dem alle IT-Projekte der LHD untereinander koordiniert werden. Das Programm-management übernimmt ein gesamtheitliches Controlling. Es fordert Meilensteinplanungen der einzelnen Projekte ein und ist für alle IT-Projekte insbesondere hinsichtlich der finanziellen Aufwände einzelner Projekte und der konkreten zeitlichen Planungen auskunftsfähig.
  2. Das Programmmanagement stellt eine regelmäßige Berichterstattung im ADIG, zumindest über etwaige Planabweichungen, sicher.
  3. Das Programmmanagement nimmt die Abhängigkeiten der IT-Projekte untereinander in den Fokus. Jene Projekte, von denen andere Projekte im hohen Maße abhängen, sollen durch die zusätzlichen Mittel in besondere Weise beschleunigt werden. Hierzu zählt z.B. der Rollout der E-Akte.
  4. Das Programmmanagement etabliert darüber hinaus ein einheitliches Veränderungsmanagement für alle IT-Projekte. Es organisiert Informationsveranstaltungen und Partizipationsmöglichkeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Düsseldorf. Ein zentrales Schulungsmanagement für alle neuen IT-Produkte wird aufgebaut.
  5. Das Programmmanagement gewährleistet eine einheitliche Doku-mentation der neuen digitalen Geschäftsprozesse. Wo immer es möglich ist, soll eine Optimierung der Geschäftsprozesse beim Einsatz neuer digitaler Verfahren vorgenommen werden.  

Begründung:

Seit dem CDU und Grüne im Rathaus Düsseldorf Verantwortung übernommen haben, ist die sogenannte „Projektlandkarte große Digitalisierung“ nicht fort-geschrieben worden und an dessen Stelle auch nichts Neues gesetzt worden. Seit nunmehr 2 Jahren ist keine Gesamtübersicht über alle laufenden IT-Projekte vorgestellt worden. Für viele IT-Projekte liegt keine verbindliche Zeitplanung vor. Der ADIG ist zwar informiert über die Ausgaben für Technik und Personal; eine Zuordnung des Ressourcen-Einsatzes zu einzelne Projekten oder aber zu Ämtern und Fachbereichen fehlt bisher völlig und ist auch aus den Haushaltsunterlagen nicht ersichtlich.

Damit ist ein echtes Controlling der einzelnen Digitalisierungsmaßnahmen insbesondere durch den ADIG de facto nicht möglich. Dieses Informationsdefizit ist nicht nur äußerst bedenklich hinsichtlich der politischen Aufgabenwahrnehmung, sondern es stellt zudem auch eine große Gefahr für den Umsetzungserfolg aller Digitalisierungsmaßnahmen dar.

Ein Blick auf den sichtbaren Stand der aktuellen Digitalisierungsmaßnahmen zeigt in vielen Fällen keine zufriedenstellenden Ergebnisse. Vor dem Hintergrund, dass die Funktionsfähigkeit und nicht zuletzt auch die Wirtschaftlichkeit der Stadtverwaltung Düsseldorf ganz erheblich vom Erfolg der Digitalisierungsmaßnahmen abhängt, ist es nicht verantwortlich, dass auch im Haushalt 2023 keinerlei Entschlossenheit zur digitalen Transformation erkennbar ist. 

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Neuenhaus                                                          Mirko Rohloff                                      

Haushaltsbegleitantrag der FDP-Ratsfraktion: Schaffung einer/eines Usability- Beauftragten der LHD Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, nachfolgenden Haushaltsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen:

Im Dezernat 04 soll eine neue Stelle einer/s Usability-Beauftragten geschaffen werden.

Für die Schaffung dieser Stelle wird ein Budget von 100.000 EUR veranschlagt und jährlich fortgeschrieben.

Begründung

Die fortschreitenden Digitalisierungsbestrebungen der LHD gehen mit einem steigenden Fokus von Usability und User Experience einher.

Am Ende jeder digitalen Produktentwicklung stehen Menschen, die in der Lage sein müssen, diese Applikationen auch zu bedienen.

Usability (Gebrauchstauglichkeit) muss ganzheitlich strategisch betrachtet und laufend weiterentwickelt werden. Das geht nach unserer Auffassung nur, wenn die LHD über entsprechende Ressourcen verfügt, die in der Lage sind, ihren Teil zum IT-Projektmanagement beizusteuern.

Die Perspektive der Gebrauchstauglichkeit muss immer besonderen Einklang in die IT-Entwicklung finden, weil ansonsten nicht sichergestellt ist, dass Bürger:innen in der Lage sind, die angebotenen digitalen Dienste zu verwenden.

Die Position stellt eine Schlüsselrolle auch für die Themen Smart City und der Bereitstellung von Leistungen nach dem OZG dar.

Darüber hinaus erstreckt sie die Gebrauchstauglichkeitsbetrachtung von Softwareentwicklungsbestrebungen der LHD auch auf das Thema Barrierefreiheit und BITV. Die LHD hat zu diesem Thema auch eine gesonderte Erklärung abgegeben, aus der ersichtlich wird, dass Ressourcenprobleme die Ursache sind, warum ein hoher Grad an Barrierefreiheit zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gewährleistet ist.

Laut Aussage der Verwaltung auf unsere Anfrage ADIG/034/2022 finden aktuell keine Evaluierungen über die Qualität der Nutzerfreundlichkeit von Behördenschreiben statt. Jedoch kann ohne gemessene Qualität keine Aussage über den Gebrauchstauglichkeitszustand der behördlichen Korrespondenz getroffen werden.

Zur Aufgabe eines Usability-Beauftragten sollte es neben der Optimierung der Verwaltungskorrespondenz mit den Bürger:innen auch gehören, die Website als Zentrales Kommunikationsmittel zwischen Bürger:innen und Verwaltung kontinuierlich hinsichtlich ihrer Gebrauchstauglichkeit zu evaluieren und die gewonnen Erkenntnisse in die zukünftige Weiterentwicklung einfließen zu lassen.

Finden die Bürger:innen das, was sie suchen auf den Websites der LHD rasch und intuitiv? Sind die Texte verständlich formuliert? Ist die Menügestaltung und Navigation innerhalb der Applikationen wie Kita Navigator oder Terminbuchungssystem wirklich intuitiv für alle Bürger:innen? Mit Usability Methoden können objektive Erkenntnisse über diese Sachverhalte gewonnen werden.

All dies sind Aspekte, die zusätzlich neben der Rechtssicherheit, der technischen Implementierung und der wirtschaftlichen Betrachtung berücksichtigt werden müssen. Die Gebrauchstauglichkeit ist für die Digitalisierung der LHD erfolgsentscheidend und bedarf entsprechender Ressourcen.

Deshalb fordern wir als Freie Demokraten, dass die Stadt um diese Kompetenz verstärkt wird.

Quellen:

https://www.duesseldorf.de/infonav/erklaerung-zur-barrierefreiheit.html

Anfrage ADIG/034/2022

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Neuenhaus                                                          Mirko Rohloff