Das Bundesgesundheitsministerium hat im März 2023 Eckpunkte eines 2-
Säulenmodells zur kontrollierten Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene
vorgelegt.


Der entsprechende Gesetzentwurf zu einem regionalen Modellvorhaben mit
kommerziellen Lieferketten (Säule 2) soll nach den Sommerferien 2023 vorgelegt
werden. Auch wenn sich bis zur Verabschiedung Parameter oder Bestimmungen
ändern können, gibt er in etwa die Richtung vor, wie die Verwirklichung des
Modellprojektes in Kommunen aussehen wird.


Die Verwaltung weist in der Antwort (Rat/149/2023) auf eine Anfrage der FDP im Rat
der Landeshauptstadt darauf hin, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf die
Entwicklung nach Präsentation des Eckpunktepapieres und dem darauffolgenden
Gesetzentwurf zunächst abwarten möchte.


Es spricht aber nichts dagegen, vor Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs
voraussichtlich Beteiligte zu kontaktieren und sich z. B. über Personalkapazitäten
und andere technische Fragen auszutauschen. Zudem sollten schon jetzt Überlegungen zu geeigneten Maßnahmen für den Jugendschutz gemacht werden.


Dies und die Bewerbung als Modellkommune werden Ressourcen bei der Stadt
binden. Darauf muss sich die Stadt einstellen und erste Vorbereitungen treffen.
Die Städte Frankfurt am Main und Köln haben bereits angekündigt, sich mit weiteren
Partnern als Modellregion zu bewerben.


In 2015 hatte in Düsseldorf der Ausschuss für Gesundheit und Soziales bereits einen
Beschluss „Lizensierte Abgabe von Cannabisprodukten (01/138/2015) mit den
Stimmen der FDP, SPD und Bündnis 90/ die Grünen gefasst, sich dafür einzusetzen,
ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zur lizensierten Cannabisabgabe zu
ermöglichen. In diesem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob
und wie begleitend entsprechende wissenschaftliche Forschungsprojekte in
Düsseldorf realisiert werden können.


Jetzt wäre es an der Zeit, diesen Beschluss umzusetzen. Da die Anzahl der am
Modellprojekt teilnehmenden Kommunen und Kreise begrenzt ist, müssen zeitnah
nach Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs Gespräche geführt werden, so dass
Düsseldorf entsprechend dem 2015 gefassten Beschluss nicht ins Hintertreffen
gerät.

Antrag:


1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Bewerbung als Modellstadt für die
kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken an Erwachsene
vorzubereiten. Sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen feststehen und die
Stadt Düsseldorf die Bedingungen erfüllt, wird eine entsprechende
Beschlussvorlage dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.


2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Sondierungsgespräche mit geeigneten
Partner*innen zu führen und Kapazitäten beim Gesundheitsamt zu schaffen.
Gleichzeitig sollen Maßnahmen zum Jugendschutz und zur Prävention
erarbeitet werden.