Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 22.08.2023
Anfrage Digitalisierung im Gesundheitswesen und Rettungsdienst:
1. Wie ist der Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses „Optimierung der
Düsseldorfer gesundheitlichen Notfallversorgung durch Digitalisierung“
(01/216/2019)?
2. Wie hat sich in den letzten 4 Jahren die Digitalisierung im Gesundheitsamt
verändert?
3. Wie müsste ggfs. der Beschluss an die aktuelle Lage angepasst werden?
Begründung:
Mit dem Ratsbeschluss „Optimierung der Düsseldorfer gesundheitlichen
Notfallversorgung durch Digitalisierung“ (01/216/2019) wurde der Auftrag an die
Verwaltung erteilt, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, um eine
bestmögliche gesundheitliche Notfallversorgung der Düsseldorfer*innen zu
erreichen. Ziel war es, frühzeitig und proaktiv zu handeln, damit sich alle an der
Aufgabe gesundheitliche Notfallversorgung Beteiligte auf ihre Kernaufgaben
konzentrieren können.
Die Bewältigung der Corona Pandemie hat bei der Digitalisierung des
Gesundheitswesens auch in Düsseldorf ungeahnte Veränderungen bewirkt, die
vor 4 Jahren nicht vorherzusehen waren. Eine Anpassung des oben genannten
Ratsbeschlusses an die aktuelle Situation ist ggfs. wünschenswert.
Freundliche Grüße
Dr. Christine Rachner und Laura Litzius
Anfrage: Implementierung einer Alarmierungs-App zur Stärkung der Versorgung unserer
Bürgerinnen und Bürger in Notfallsituationen
1. Welche Überlegungen gibt es für die Landeshauptstadt Düsseldorf, eine
Alarmierungs-App zur Stärkung der Versorgung von Menschen in Notfall-
situationen einzurichten?
2. Inwiefern werden die Nachbarkommunen bei der Überlegung integriert,
um die Zusammenarbeit der angrenzenden Kommunen von Düsseldorf
im Bereich des Rettungsdienstes zu stärken und in der Region eine
Einheitlichkeit zu gewährleisten?
3. Welche Überlegungen gibt es mit den unterschiedlichen Trägern im
Rettungsdienst der Stadt Düsseldorf hinsichtlich einer freiwilligen
Zusammenarbeit im Rahmen einer Erprobung einer Alarmierungs-App?
Begründung:
Bis zu 70 000 Menschen erleiden jährlich einen Herz-Kreislauf-Stillstand
außerhalb eines Krankenhauses; doch nur zehn Prozent davon überleben. Eine
wesentliche Rolle für das Outcome von Patientinnen und Patienten mit Herz-
Kreislauf-Stillstand ist eine Verkürzung des therapiefreien Intervalls, in dem keine
suffizienten Wiederbelegungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Andere Länder, wie zum Beispiel Schweden und die Niederlande, haben bereits
bewiesen, dass es funktionieren kann, die Laienreanimationsquote zu erhöhen.
Dort gibt es Helfer-Systeme, die dazu beigetragen haben, die sogenannte
Laienreanimationsquote (laut dem Deutschen Rat für Wiederbelebung) bis zu 80
Prozent zu erhöhen. In Deutschland liegt diese Quote bei 40 Prozent.
Konkret bedeutet das, dass freiwillige Helfer, die gerade zufällig in der Nähe
sind, mithilfe einer App an den Ort des Notfalls gelotst werden, um sofort mit
Wiederbelebungsmaßnahmen zu beginnen – noch bevor die Rettungskräfte vor
Ort sind.
In München und Baden-Württemberg gibt es bereits Bestrebungen, mit solchen
Alarmierungs-Apps für Ersthelfer frühzeitige Reanimationen zu ermöglichen.
Wünschenswert wäre ein deutschlandweit einheitliches System
Bei der Implementierung einer solchen Alarmierungs-App sollen sich zunächst
Profis, beziehungsweise Aktive im Rettungs- und Notarztdienst registrieren
lassen. Erleidet jemand einen Herz-Kreislauf-Stillstand, werden registrierte
Ersthelfer, mit entsprechender Ausbildung oder Schulung, die sich in einem
Umkreis befinden, per Push-Benachrichtigung informiert. So erreicht noch vor
Rettungsdienst und Notarzt ein Ersthelfer an der Notfallstelle und leitet die ersten
richtigen wichtigen Schritte. Eventuelle Wartezeiten werden verkürzt und so
Leben gerettet.
Nähere Erläuterung erfolgt mündlich.
Freundliche Grüße
Dr. Christine Rachner und Laura Litzius