Im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Schulausschusses am 04. Mai 2021 zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen.
Anfrage:
1.Hat das Schulverwaltungsamt von diesem Förderprogramm Gebrauch gemacht oder ist dies beabsichtigt?
2.Für welche konkreten Maßnahmen wurden die Mittel beantragt?
3.Welche Fördersumme wurde beantragt?
Begründung:
Die Landesregierung NRW hat für außerschulische Bildungs-und Betreuungsangebote „extra Zeit zum Lernen in NRW“ 36 Millionen Euro bereitgestellt.Mit diesem Geld können1. Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülern und Schülerinnen von allgemein bildenden Schulen, Seite 22. Gruppenlernangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen, 3. individuelle Bildungs-und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogische Unterstützung und intensivpädagogischen Förderbedarf gemäß § 15 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung,finanziert werden. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Träger.
Mit freundliche Grüßen
Mirko Rohloff und Monika Lehmhaus