Mit dem Online Zugangsgesetz (OZG) soll BürgerInnen der online Zugang zu Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung erleichtert werden. Um bei der Digitalisierung der einzelnen Dienstleistungen aufwändige und überflüssige kommunale Alleingänge zu vermeiden, wurde das sogenannte „Einer für Alle“ Prinzip konzipiert. Städte können so auf gut ausgereifte Anwendungen zurückgreifen und müssen diese lediglich in ihr IT System integrieren. Die Landeshauptstadt Düsseldorf wagt nun allerdings einen Alleingang . Warum die Stadt Düsseldorf nicht mehr an dem „Einer für Alle“ System teilnimmt und ob zukünftig von den entwickelten Anwendungen Gebrauch gemacht wird, ist Thema unserer Anfrage in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und allgemeine Verwaltungsorganisation.
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