Seit 2011 haben Kinder und Jugendliche aus Haushalten, die Mittel aus den
Transfersystemen SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG erhalten,
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Damit soll
Kindern und Jugendlichen aus Familien mit niedrigem Einkommen die Teilnahme
an kostenpflichtigen Schulangeboten, an Lernförderung und Freizeitaktivitäten,
wie eine Mitgliedschaft im Sportverein, ermöglicht werden.


In der Vergangenheit mehrten sich jedoch wiederkehrende Berichte, dass nur
ein sehr kleiner Anteil der Leistungsberechtigten gewisse Leistungen,
beispielsweise die Mitgliedschaft im Sportverein, überhaupt abruft. In einer 2022
erschienenen Auswertung unterschiedlicher Studien kommen die Autoren zum
Schluss, dass nur etwa 15% der Leistungsberechtigten auch einen Anspruch auf
Leistungen wahrnehmen.
(https://www.studienkreis.de/fileadmin/dateien/unternehmen/presse/pressemitteil
ungen/2022/08- bildungsgerechtigkeit/factsheet-bildungsgerechtigkeit.pdf). Auch
konnte hier gezeigt werden, dass 2019 durch den Versuch einer Vereinfachung
der Antragstellung durch das „Starke-Familien-Gesetz“ keine in Zahlen
messbare positive Veränderung stattgefunden hat.


Das als „Bürokratiemonster“ betitelte Bildungs- und Teilhabepaket hat nach
Angaben der Bertelsmann-Stiftung und des ZEW noch den strukturellen
Nachteil, dass bis zu 30 Prozent der bereitgestellten Mittel für Sach- und
Personalkosten in der Verwaltung verwendet werden. (https://www.bertelsmann-
stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Familie_und_Bildung/Studie_WB_Kommt_das
_Geld_bei_den_Ki ndern_an_2018.pdf )

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, folgende Anfrage auf die
Tagesordnung der Sitzung des Rates am 15. Juni 2023 zu setzen und von der
Verwaltung beantworten zu lassen.


Anfrage:
1. Wie viele Kinder und Jugendliche erhalten nach Kenntnis der Stadtverwaltung
Düsseldorf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (bitte die
monatsgenaue Entwicklung seit 2019 angeben und den unterschiedlichen
Leistungsbezug in den Familien -z.B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld,
Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungsgesetz)?
2. Wie viele Kinder und Jugendliche haben in den vergangenen fünf Jahren
nach Kenntnis der Stadtverwaltung die folgenden Leistungen aus dem
Bildungs- und Teilhabepaket erhalten? Bitte jeweils aufschlüsseln in absolute
Zahlen und in Relation zu den Leistungsberechtigten in Hinblick auf den
persönlichen Schulbedarf, eintägige Schul- und Kitaausflüge, mehrtägige
Klassen- und Kitafahrten, Beförderung zur Schule, Lernförderung, Teilnahme
an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule und
Kindertagesein-richtungen, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in
der Gemeinschaft.
3. Wie hoch waren bzw. werden die Sach- und Personalkosten der Verwaltung
in Relation zu den dort abgewickelten Fördermitteln des Bildungs- und
Teilhabepaketes jeweils in den vergangen fünf Jahren eingeschätzt?