Anfrage aus aktuellem Anlass der FDP-Ratsfraktion: Eckpunktepapier des
Bundesministeriums für Gesundheit „Modellversuch Cannabis„


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 12.04.2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner
Homepage eine Presseinformation zu „Eigenanbau und Modellversuch –
Bundesregierung einigt sich auf Eckpunkte zu Cannabis“
Vor diesem Hintergrund bittet Sie die FDP-Ratsfraktion, folgende
Fragen aus aktuellem Anlass in der Ratssitzung am 20. April 2023 auf die
Tagesordnung zu nehmen und zu beantworten:


1. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Cannabis-Modellprojekt entsprechend
dem Beschluss des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am
19.08.2015 (01/138/2015)?
2. Wie ist angesichts des neuen Eckpunktepapier der Bundesregierung für die
Pläne der Legalisierung von Cannabis die Situation für die
Landeshauptstadt Düsseldorf entsprechend dem oben genannten
Beschluss zu bewerten?
3. Plant Düsseldorf sich als Testgebiet für die wissenschaftliche Begleitung
entsprechend dem Eckpunktepapier zu bewerben?


Begründung:
Mit dem neuen Eckpunktepapier der Bundesregierung zur kontrollierten Freigabe
von Cannabis und dem kommenden Gesetzesentwurf, wobei unter anderem
befristete Modellvorhaben ermöglicht werden sollen, die wissenschaftlich
begleitet werden sollen, wird eine neue Grundlage für den im Ausschuss für Gesundheit und Soziales gefassten Beschluss „Lizensierte Abgabe von Cannabisprodukten“ (01/138/2015) geschaffen.


Das Eckpunktepapier legt fest:
 Die Projektlaufzeit beträgt 5 Jahre ab eingerichteter Lieferkette.
 Es gilt eine räumliche Begrenzung auf Abgabestellen und erwachsene
Einwohner bestimmter Kreise/ Städte in mehreren Bundesländern (Opt-in-
Ansatz).
 Im Rahmen des Gesetzes wird eine Zulassung der Abgabe von Edibles
unter Wahrung strenger Jugend- und Gesundheitsschutzvorschriften
geprüft.
 Das Modell wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Erkenntnisse
werden den Europäischen Partnern und der EU-Kommission zur
Verfügung gestellt.
 Auch der Gesundheits- und Jugendschutz folgt dem Eckpunktepapier vom
26. Oktober 2022.