Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von
Erschließungsbeiträgen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, folgende Anfrage auf die
Tagesordnung der Sitzung des Rates am 20. April 2023 zu setzen und von der
Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Wie lange dauerte in Düsseldorf durchschnittlich die Festsetzung der
Erschließungsbeiträge nach Fertigstellung von öffentlichen
Erschließungsanlagen (sog. Eintritt der Vorteilslage) a) vor der Einführung
der 10-Jahresfrist bzw. b) dauert sie aktuell nach der Einführung der 10-
Jahresfrist?
2. Wie viele Düsseldorfer Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer
müssen im Falle einer Umsetzung des von der schwarz-grünen
Landesregierung geplanten Gesetzesentwurfs davon ausgehen, von der
Stadt Düsseldorf doch zur Zahlung von Erschließungsbeiträgen
herangezogen zu werden, obgleich diese Forderungen nach aktueller
Gesetzeslage verjährt wären bzw. nicht mehr erhoben werden können?
3. Mit welchen Mehreinnahmen rechnet die Stadt Düsseldorf bei einer
Umsetzung des geplanten Gesetzesentwurfs?
Begründung:
Seit dem 1. Juni 2022 gilt in NRW für die Geltendmachung von
Erschließungsbeiträgen durch die Kommune eine Verjährungsfrist von 10
Jahren. Sie beginnt mit der Fertigstellung der jeweiligen Straße oder des
Infrastrukturprojekts. Der Zeitraum für die Gebührenrechnung wurde auf maximal
25 Jahre nach Baubeginn gedeckelt. Jenseits dieser Grenzen können
Gemeinden keine Erschließungsgebühren mehr eintreiben. Hintergrund dieser
Gesetzesänderung war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus
dem Jahre 2021, nach der die Länder es ihren Kommunen nicht erlauben dürfen,
Erschließungsbeiträge noch unbestimmte Zeit nach der Fertigstellung der
Erschließung von den Grundeigentümern einzutreiben.
Die schwarz-grüne Landesregierung will diese Frist nun aber wieder verlängern.
Laut eines aktuellen Gesetzentwurfs sollen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer
von den Kommunen auf 20 statt auf 10 Jahre für die Erschließungskosten ihrer
neu gebauten Straße herangezogen werden können. Wird die Regelung
umgesetzt, können die Kosten mitunter noch 30 oder mehr Jahre nach
Baubeginn auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden.
Dies stellt für Bürgerinnen und Bürger in NRW einen erheblichen Eingriff in ihre
Planungssicherheit und ihre finanzielle Freiheit dar. Gerade vor dem Hintergrund
steigender Zinsen, Inflation und der Schwierigkeiten z.B. für Familien
Grundeigentum in der Landeshauptstadt zu erwerben, kann dies eine
zusätzliche, nicht unerhebliche Belastung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Neuenhaus und Mirko Rohloff