Sitzung des Rates am 19.05.2022

Antrag der FDP-Ratsfraktion: Resolution zur Grundsteuer


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung
der Ratssitzung am 19. Mai 2022 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen:


Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet den Oberbürgermeister sich
beim Land NRW für die Nutzung der Länderöffnungsklausel einzusetzen, um
auch in NRW ein faires, transparentes und bürokratiearmes Grundsteuermodell
umzusetzen. Diese Anforderungen lassen sich am besten in einem
flächenbasierten Grundsteuermodell mit Lagefaktoren verwirklichen, wie es
viele andere Bundesländer in unterschiedlichsten Regierungskonstellationen
(u. a. Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Bayern) einführen werden.


Begründung:


Eine ab dem Jahr 2025 rechtssicher erhobene Grundsteuer ist für die Finanzierung
und Bereitstellung der kommunalen Infrastruktur von zentraler Bedeutung.
Das „Scholz-Modell“ würde ohne aktive, fortlaufende Hebesatzsenkungen der
Kommune bei steigenden Immobilienpreisen zu einer immer weiter steigenden
Grundsteuerlast für die Bürgerinnen und Bürger führen, was nicht vertretbar ist.
Nach der Neuregelung des Bundes wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach
dem wertbasierten Scholz-Modell erhoben, sofern die Bundesländer keine
abweichenden eigenen Grundsteuermodelle umsetzen. Bisher gab es in NRW
anders als in anderen Flächenländern leider keine politische Mehrheit für dieSeite 2
Nutzung der entsprechenden Länderöffnungsklausel.

Stand heute käme in NRW damit ab dem Jahr 2025 das Scholz-Modell zum Tragen: Im Rahmen dieses Modells
sollen die Verkehrswerte von Immobilen als Bemessungsgrundlage in einer
bürokratischen Hauptfeststellung alle sieben Jahre neu bewertet werden. Bei
absehbar weiter steigenden Immobilienpreise wird das Scholz-Modell ohne
turnusmäßige aktive Hebesatzsenkungen durch die Kommunen aufgrund dieser
inneren Wertdynamik zu fortlaufenden, automatischen Steuererhöhungen führen.
Einen dauerhaften Ausweg aus dieser Steuerspirale bietet nur ein eigenes
flächenbasiertes Grundsteuermodell, bei dem sich der Grundsteuerwert
hauptsächlich über konstante Grund- und Gebäudeflächen und nicht über fortlaufend
steigende Bodenwerte und Mietpreisniveaus bestimmt.


Darüber hinaus sieht das Scholz-Modell klageanfällige politisch motivierte
Steuerrabatte vor. Das gefährdet die rechtssichere Erhebung dieser wichtigen
kommunalen Steuer. Beispielsweise würde der geplante Steuerrabatt für
Genossenschaftswohnungen dazu führen, dass bei einem Wohnblock mit teilweise
genossenschaftlichen und teilweise privat vermieteten Wohnungen die
Bewohnerinnen und Bewohner in identischer Wohnlage in identisch großen
Wohnungen eine unterschiedlich hohe Grundsteuerlast tragen müssten. Die
Grundsteuer dient im Kern jedoch der Bereitstellung der öffentlichen kommunalen
Infrastruktur. Es gibt keinen plausiblen Grund, warum die Menschen diese
Infrastruktur in identischer Wohnlage nur in Abhängigkeit der Besitzstruktur ihrer
bewohnten Immobilie in unterschiedlichem Umfang nutzen – und bezahlen – sollten.


Mit freundlichen Grüßen


Manfred Neuenhaus und Mirko Rohloff