Anfrage der FDP-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates am 07.04.2022

1. Gibt es Auflagen für den Einzelhandel in Bezug auf Barrierefreiheit in
Geschäften, an die sich bei Bau oder Anmietung von Geschäftsräumen und
Gewerbeflächen gehalten werden muss? Wenn ja, bitte die konkreten
Auflagen auflisten.


2. Was tut die Stadt Düsseldorf aktiv für die Gestaltung einer barrierefreien
und behindertengerechten Innenstadt, so dass beispielsweise alle
Geschäfte problemlos für alle Menschen – unabhängig von
Einschränkungen – erreichbar sind?


Begründung:


Laut der kommunalen Sozialberichterstattung Monitoring 2009-2019 hat sich die
Landeshauptstadt Düsseldorf zum Ziel gesetzt Menschen mit Behinderung eine
gleichberechtigte Teilhabe und selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Düsseldorf fühlt sich an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
gebunden, welche die Erreichung inklusive Lebensbedingungen zum Ziel hat.
Kernelement der internationalen Vereinbarung sind die definierten
Lebensbereiche (z.B. Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung,
Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben,
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung), die allesamt ausdrücken, dass
Menschen mit Behinderung keine Sonderfälle, sondern die Mitte der
Gesellschaft darstellen.


In Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b UN-BRK ist zudem der private Sektor
angesprochen:
„Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen um
sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die
der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle
Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.“
Öffentliche Infrastruktur prägt unser aller Leben tagtäglich. Egal ob Gebäude,
Verkehrswege oder öffentlicher Raum: immer gestaltet menschliche Bautätigkeit
unser Umfeld und damit auch unser Handeln und unsere Möglichkeiten. Hierbei
sind Barrieren für Menschen mit Behinderungen dauerhaft nicht neu zu schaffen,
sondern abzuschaffen.


Volle gesellschaftliche Teilhabe erreichen wir erst dann, wenn die Möglichkeiten
Aller gleich sind und wir nicht Einzelne oder Gruppen aus Bereichen des Alltags
ausschließen oder den Zugang erschweren.
Hierbei sind Nachrüstungen und Anpassungen bestehender Infrastrukturen
sowie neue Baumaßnahmen für Menschen mit Behinderungen unabdingbar.
Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich.


Mit freundlichen Grüßen
Manfred Neuenhaus und Mirko Rohloff