Unser Ratsherr Felix Droste macht sich für mehr Transparenz im städtischen Haushalt stark. Droste: „Wir müssen mehr Transparenz zu Thema Pensionslasten schaffen. Anschließend sollten wir in einen Dialog darüber treten, wie wir als Stadt Düsseldorf das Problem im Sinne einer Generationengerechtigkeit lösen.“
Haushaltsbegleitantrag „Mehr Transparenz im städtischen Haushalt“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, folgenden Haushaltsbegleitantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 16. Dezember 2021 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen:
Die Pensionsrückstellungen für städtische Beamte und Beamtinnen sollen im Jahresabschluss der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht nur nach den Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW), die einen Abzinsungsfaktor von 5 % vorsieht, sondern darüber hinaus auch nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung dargestellt werden.
Aus Gründen der Vereinfachung wäre die FDP auch mit der Anwendung der Pauschalierungsregel nach § 253 Abs.2 Satz 2 HGB einverstanden, wonach für die Abzinsung pauschal ein Zeitraum von 15 Jahren unterstellt wird. Ansonsten muss die Stadt Düsseldorf für jeden Mitarbeiter einzeln den Zeitraum für die Abzinsung ermitteln, wodurch die Pensionslasten dann noch präziser ermittelt würden.
Begründung:
Die Kommunalhaushaltsverordnung regelt in § 38 den Jahresabschluss. Gem. § 37 ist für die Pensionsrückstellungen für städtische Beamte und Beamtinnen ein Rechnungszinsfuß von 5 Prozent zu Grunde zu legen. Das widerspricht bereits seit Jahren der Lebenswirklichkeit und dem allgemeinen Zinsniveau. Daher sollte zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Darstellung informatorisch auch ein Wert mit einer Abzinsung nach der Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen (Rückstellungsabzinsungsverordnung – RückAbzinsV) angegeben werden.
- Das tatsächliche Bild ergibt sich gemeinhin nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung und nach dem nach dieser Verordnung von der Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssatz. Da dieser Abzinsungszinssatz weniger als die Hälfte der KomHVO NRW festgeschriebenen 5 Prozent ausmacht, ist zu vermuten, dass nach der gemeinhin gültigen Rückstellungsabzinsungsverordnung die Pensionsrückstellungen erheblich zu niedrig angesetzt sind. Um hier die notwendige Transparenz zu schaffen, sollten im Jahresabschluss beide Werte, also der Wert der Pensionsrückstellung nach der KomHVO NRW und der Wert nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung angegeben werden. Da die Pensionsrückstellungen schon mit einer Abzinsung von 5 Prozent knapp 1,4 Milliarden (ca. 2.300 Euro pro Bürger/Bürgerin) ausmachen ist davon auszugehen, dass die Angabe der Pensionsrückstellung nach derRückstellungsabzinsungsverordnung (der Zinssatz beträgt weniger als die Hälfte) erheblich höher sind.
Da die FDP sich für eine schlanke Verwaltung einsetzt, stellen wir die Anträge möglichst so, dass keine erhebliche Mehrarbeit entsteht.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Neuenhaus Mirko Rohloff