Nutzung von Sonderfahrstreifen -Anfrage der FDP-Ratsfraktion-
Sehr geehrter Herr Czerwinski,
im Namen unsererFraktion bitten wir Sie, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ordnungs-und Verkehrsausschusses am 24. März 2021 zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:
Anfrage
1.Ist die Kennzeichnung von (Bus-und Taxi-) Sonderfahrstreifen im Düsseldorfer Stadtgebiet mit dem Schild „Einsatzfahrzeuge frei“ grundsätzlich rechtlich möglich?
2.Welche Straßen verfügen über Sonderfahrstreifen in Düsseldorf?
Begründung
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr Düsseldorf, die eine Einsatzfahrt ohne Sonderrechtedurchführen, dürfen die Sonderfahrstreifen nicht befahren. Das sind z.B. Rettungs-und Krankentransportwagen, die einen Krankentransport durchführen. Zu den Stoßzeiten bilden sich speziell im Bereich der Sonderfahrstreifen Staus. Einsatzfahrzeuge ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten stehen dann ebenfalls im Stau. Dadurch verlängert sich z.B. die Dauer eines Krankentransportes.
Erstens sind die Einsatzzahlen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und zweitens stellt ein Krankentransport auch für eine nicht vital bedrohte Patient*in eine Belastung dar. (Man stelle sich eine ältere Patient*in mit einem Bandscheibenvorfall vor. Das ist schmerzhaft, aber kein Grund für die Inanspruchnahme von Sonderrechten.)
Die Freigabe der Sonderfahrstreifenfür Einsatzfahrzeuge würde die Dauer eines einzelnen Krankentransportes verkürzen und die Belastung für Patientinnen und Patienten reduzieren. Bei gleichbleibender Anzahl an Rettungs-und Krankentransportwagen könnten so mehr Einsätze durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Neuenhaus und Felix Mölders