Die Bundestagsabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann (62, FDP) erkennt beim Katz-und-Maus-Spiel von Ordnungskräften und Passanten „gewisse Züge von Loriot“, hat dazu auch rechtliche Bedenken: Der Begriff „Verweilen“ sei interpretationsfähig und laufe dem Bestimmtheitsgebot zuwider.
Es werde vor dem Oberverwaltungsgericht niemals Bestand haben. Die Politikerin: „Ich erwarte von einer Stadtführung, dass sie nicht mit wackligen juristischen Maßnahmen agiert.“
Düsseldorf – Mit „Verweilverbot“ und Maskenpflicht am Rheinufer und in der Altstadt brachte es Düsseldorf bundesweit in die Schlagzeilen – und löste eine wahre Kritik-Lawine aus!
Sogar Vize-Ministerpräsident und Familienminister Joachim Stamp (50, FDP) schimpfte, nannte es „nicht nachvollziehbar“, wenn Jogger an der frischen Luft Maske tragen müssen. Ein Verweilverbot für Spaziergänger halte er „für extrem kritisch“.
In NRW sei man stolz darauf, auf überzogene Maßnahmen zu verzichten. Stamp: „Das müssen wir uns weiter bewahren. Und das gilt auch für eine weltoffene Stadt wie Düsseldorf.“
Und die Stadt? OB Stephan Keller (50, CDU) blieb gestern stumm, ließ Stadtdirektor Burkhardt Hintzsche (55) und Ordnungsdezernent Christian Zaum (43) Bilanz ziehen.
So gab’s am Wochenende ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Verweilverbot, 100 wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht. Beide sagten, die Maßnahme sei gerechtfertigt – am Wochenende zuvor hätten sich am Rheinufer bis zu 700 000 Menschen versammelt.