Als Stadtrat müssen wir alles vermeiden, was Wohnen in Düsseldorf noch teurer macht. Unser Ziel ist es, dass Mieterinnen und Mieter – ebenso wie Eigentümerinnen und Eigentümer – nicht durch die Stadt Düsseldorf stärker belastet werden. Deshalb beantragen wir der Ratssitzung am 09. März 2023:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung bereits
jetzt, die Grundsteuerhebesätze für 2025 so zu gestalten, dass diese
hinsichtlich des erhobenen jährlichen Gesamtbetrages aufkommensneutral
sind.

Begründung:
Zum 01.01.2025 verändern sich die Grundlagen für die Bewertung insbesondere von
Immobilien erheblich. Dies wird in zahlreichen Fällen zu einer Veränderung der zu
zahlenden Grundsteuer führen – in einigen Fällen zu Minderungen, in anderen zu
Erhöhungen. Derzeit lässt sich noch nicht abschließend prognostizieren, ob die
Veränderung zu städtischen Mehreinnahmen führt. Vorsorglich soll hier jedoch ein
klares Signal gesetzt werden, dass dies nicht erfolgen soll. Unser Ziel ist, dass
Mieterinnen und Mieter ebenso wie Eigentümerinnen und Eigentümer – nicht durch
die Stadt Düsseldorf stärker belastet werden. Als Stadtrat müssen wir alles
vermeiden, was Wohnen in Düsseldorf noch teurer macht.
Grundsätzlich soll die Umsetzung der Reform aufkommensneutral erfolgen. Das
Volumen der im gesamten Stadtgebiet erhobenen Grundsteuer soll in etwa demSeite 2
Volumen vor der Reform entsprechen. Um das jedoch in der Praxis sicherzustellen,
dürfen dann auch Senkungen des Hebesatzes kein Tabu sein.
Nach der Neuregelung des Bundes wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach
dem wertbasierten Scholz-Modell erhoben, sofern die Bundesländer keine
abweichenden eigenen Grundsteuermodelle umsetzen. Wir befürchten, dass das
neue Grundsteuermodell viel zusätzliche Bürokratie bringen wird.
Alle sieben Jahre müssen die Verkehrswerte von Immobilen als
Bemessungsgrundlage neu bewertet werden. Dabei besteht vor allem auch die
Gefahr, dass es aufgrund dieser inneren Wertdynamik fortlaufende, automatische
Steuererhöhungen im Zuge der turnusmäßigen Neubewertungen geben könnte.
Mieterinnen und Mieter ebenso wie Eigentümerinnen und Eigentümer würden dann
stärker belastet.
Wir bedauern sehr, dass die schwarz-grüne Mehrheit im Landtag von NRW nicht
Willens ist, ein gerechteres und unbürokratischeres Grundsteuermodell zu
erarbeiten. Hamburg, Niedersachsen, Hessen und Bayern setzen auf flächenbasierte
Grundsteuermodelle mit Lagefaktoren, die hauptsächlich auf den konstanten Grund-
und Gebäudeflächen basieren. Das wäre für alle Beteiligten wesentlich fairer,
transparenter, rechtssicherer und bürokratieärmer.


Mit freundlichen Grüßen
Manfred Neuenhaus und Mirko Rohlof