Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung
der Sitzung des Rates am 8. September 2022 zu setzen.


Antrag:
Der Rat der Stadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung im Lagebericht zum
Gesamtabschluss ergänzende Angaben zu Pensionslasten, Zinsaufwand und
finanzielle Auswirkungen auszuweisen. Hierzu sollte das vereinfachte
Verfahren analog zu § 253 (2) Handelsgesetzbuch (HGB) pauschal mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden. Diese Ausweisung dient
der Transparenz.

Ratsherr Felix Droste


Begründung:


Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgt gem. § 37 (1)
Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO).
Der Berechnung ist ein Rechnungszinsfuß von 5% zu Grunde zu legen.
An diesem Berechnungsgrundsatz hat sich auch durch das Zweites Gesetz zur
Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden
und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (2. NKF-
Weiterentwicklungsgesetz – 2. NKFWG NRW), welches seit dem 1.01.2019
Anwendung findet, nichts geändert.

Unumstritten ist allerdings, dass ein Abzinsungsfaktor von 5% nicht den
tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, sondern vielmehr ein Wert von derzeit 2%.
Daher ist eine Ausweisung der Pensionslasten der Berechnung gemäß KomHVO
alleine nicht ausreichend, um die erforderliche Transparenz sicherzustellen. Dafür ist
es erforderlich zusätzlich einen nachrichtlichen Wert entsprechend den Zinssätzen
der Bundesbank darzustellen, um ein reales Bild von der tatsächlichen Pensionslast
zu erhalten.