Im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, folgende Anfrage auf die
Tagesordnung der Sitzung des Rates am 08. September 2022 zu setzen und
von der Verwaltung beantworten zu lassen:


1. Welche Grenzwerte bzw. Auflagen gibt es seitens der Landeshauptstadt
Düsseldorf für die Außenbeschallung von Partyschiffen auf dem Rhein,
um die Nachtruhe nach §9 des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW
(LImschG) auch in den am Rhein gelegenen Düsseldorfer Stadtteilen zu
gewährleisten?


2. Welche Ordnungsbehörde ist für Kontrollen und Ahndungen bei
Verstößen durchfahrenden Eventschiffe zuständig und liegen der Stadt
Erkenntnisse zur Anzahl der in diesem Jahr eingeleiteten Verwarnungen
oder Bußgeldverfahren vor?


3. Wie bewertet das Umweltamt das Köln-Leverkusener Konzept und die
Festlegung von Regeln zur Lärmvermeidung durch Partyschiffe bzw. sieht
die Verwaltung hier Handlungsbedarfe?

Ratsherr Mirko Rohloff

Die pandemische Lage erlaubt uns nach langer Zeit endlich wieder Partys und
Feste zu feiern sowie den rheinischen Frohsinn wieder zu erleben. Jedoch
erreichen die FDP-Ratsfraktion in den letzten Sommermonaten vermehrt
Beschwerden aus der Bevölkerung über massive Lärmbelästigungen in den
Nachtstunden durch Partyschiffe auf der Bundeswasserstraße Rhein. Je nach

Windrichtung beschallen die Schiffe regelmäßig an Wochenenden bis in die
frühen Morgenstunden ganze Stadtteile in direkter Rheinlage.
Unsere stationäre Gastronomie betreibt einen massiven Aufwand um den Lärm-
und Immissionsschutz einzuhalten. Mit Blick auf den
Gleichbehandlungsgrundsatz ist es daher erstaunlich, dass auf unserem
Fließgewässer offensichtlich andere Regeln gelten oder bestehende Auflagen
durch die kommunale Ordnungsbehörde nicht nachhaltig kontrolliert werden
können. Aus diesem Grund erlauben wir uns diese Anfrage zu stellen.


Die Städte Köln und Leverkusen haben im Jahr 2013 Regeln für Partyschiffe
erlassen. Demnach dürfen dort von Partyschiffen tagsüber am Ufer nur noch 50
Dezibel und abends 35 Dezibel an Lärmimmissionen entstehen. Nach 22 Uhr ist
in diesem Ballungsgebiet eine Außenbeschallung generell verboten und die
Schiffe dürfen nicht in der Nähe von Wohngebieten anlegen. Offensichtlich sind
seitdem zahlreiche Partyschiff-Veranstalter mit ihren nächtlichen Events in die
Landeshauptstadt abgewandert. Eventuell wäre eine ähnliche Konzeption für
Düsseldorf zu adaptieren.