Sehr geehrter Herr Wiedon,
im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, folgende Anfrage auf die
Tagesordnung der Sitzung des Schulausschusses am 23. Mai 2023 zu setzen
und von der Verwaltung beantworten zu lassen.


Anfrage:
1. Hat sich die Anzahl der Schulverweigerer nach Corona erhöht? Und falls
ja, in welchem Umfang?
2. Wurde der städtische Ordnungsdienst seit 2022 zur Einhaltung der
Schulpflicht eingesetzt? Wenn ja, wie häufig?


Begründung:
Als Nachwirkung des Distanzunterrichts während der Pandemie wurde häufig
festgestellt, dass es vielen Eltern und Schüler*innen mit der Schulpflicht in
Deutschland nicht so ernst ist. Häufiges, unentschuldigtes Fehlen mit mehr als 3
Tagen im Monat sind nicht zulässig und erklären unter Umständen den
festgestellten Bildungsrückstand vieler Schüler*innen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Schork und Monika Lehmhaus

ANTWORT: Sitzung des Schulausschusses am 23. Mai 2023


Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Zunahme Schulverweigerer
Frage 1:
Hat sich die Anzahl der Schulverweigerer nach Corona erhöht? Und falls ja, in welchem
Umfang?
Antwort:
Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern werden grundsätzlich von Schulen erfasst.
In bestimmten Fällen beauftragen die Schulen die Untere Schulaufsicht mit der
Durchführung von Bußgeldverfahren. Dies geschieht aber ohne die Angabe von
Gründen. Die Zahl der Bußgeldverfahren lässt daher keine verlässlichen Aussagen über
die Entwicklung von Schulverweigerung zu.
In Düsseldorf hat das Rather Modell Düsseldorf (getragen vom Verein „Rather Modell“)
die Aufgabe, Schüler*innen gegen Schulverweigerung zu unterstützen. Da die Plätze
in den Einrichtungen durchweg belegt sind, lässt sich hieran keine Veränderung in der
Anzahl der Schulverweigerung ablesen.
Im Zentrum für Schulpsychologie waren die Beratungsanfragen zum Thema
„Schulverweigerung“ im ersten Quartal 2022 – also während der Pandemie – um knapp
zwei Drittel höher als nach der Pandemie im entsprechenden Quartal 2023. Hieran ist
also zumindest mittelbar eine deutliche Zunahme an Schulverweigerung während der
Pandemie, aber auch eine deutliche Abnahme danach erkennbar.
Als Präventionsprojekt wird ämterübergreifend aktuell eine einheitliche
Handlungssystematik „Prävention von Schulvermeidung“ (Datenerfassung wird
berücksichtigt) erstellt und zeitnah an Schule etabliert. Darüber hinaus ist mit ca. 5
Pilotschulen ein Forschungsprojekt mit der LVR-Klinik Düsseldorf geplant („school
attendance teams“ = Schulbesuch-Teams), in dem ein digitales Datenerfassungs-Tool
für schulvermeidendes Verhalten testweise eingesetzt werden kann, mit dem Ziel der
späteren Ausweitung.


Frage 2:
Wurde der städtische Ordnungsdienst seit 2022 zur Einhaltung der Schulpflicht
eingesetzt? Wenn ja, wie häufig?
Antwort:
Im Jahr 2022 wurden 51 Schulzuführungen auf Antrag der Schule durchgeführt. Im
Jahr 2023 waren es bisher 3.
In der Regel betrifft eine Schulzuführung mehrere Schüler*innen, im Jahr 2023
umfassten die 3 beauftragten Schulzuführungen insgesamt 10 Jugendliche (wenn sich
die Schüler*innen in einer Gruppe treffen und der Schule fernbleiben). Für 2022 liegen
keine Zahlen zu der Anzahl der Jugendlichen vor, da diese erst seit 2023 erhoben
werden. Daten zur Schulform oder Jahrgangsstufe werden nicht erhoben.